Übergangsbestimmung zur Jubiläumszuwendung
Abweichend von gilt für den Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung des Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach dem 31. August 2026 begonnen hat, des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 sinngemäß.
