Zugang zum elektronischen grenzüberschreitenden Datenaustausch, Verbindungsstelle
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist in pensionsrechtlichen Angelegenheiten der Beamten und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
a) Betreiber der Zugangsstelle im Sinn des des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes hinsichtlich des elektronischen Datenaustausches und
b) Verbindungsstelle im Sinn des des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes.
Er besorgt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich und ist dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden.
