Leistungen der Gemeinden als Dienstgeber
Die Leistungen der Gemeinden sind in derselben Höhe zu entrichten wie die Pensionsbeiträge der Beamten nach . Sie sind gemeinsam mit den Beiträgen nach vierteljährlich an den Gemeindeverband abzuführen. Dem Gemeindeverband sind die Bemessungsgrundlagen für die Pensionsbeiträge bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres bekannt zu geben.
