Einnahmen
Dem Gemeindeverband fließen zu:
a) Pensionsbeiträge der Beamten, deren Höhe sich nach den für Landesbeamte geltenden Bestimmungen richtet;
b) Leistungen der Gemeinden nach ;
c) Überweisungsbeträge und Rentenabtretungen nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes;
d) besondere Pensionsbeiträge der Beamten, deren Höhe sich nach den für Landesbeamte geltenden Bestimmungen richtet;
e) besondere Ersatzleistungen der Gemeinden nach ;
f) Beiträge der Empfänger wiederkehrender Geldleistungen nach in Verbindung mit des Landesbeamtengesetzes 1998;
g) sonstige Einnahmen;
h) Ausfallsleistungen der Gemeinden nach .
