Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einnahmen

Dem Gemeindeverband fließen zu:

a) Pensionsbeiträge der Beamten, deren Höhe sich nach den für Landesbeamte geltenden Bestimmungen richtet;

b) Leistungen der Gemeinden nach ;

c) Überweisungsbeträge und Rentenabtretungen nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes;

d) besondere Pensionsbeiträge der Beamten, deren Höhe sich nach den für Landesbeamte geltenden Bestimmungen richtet;

e) besondere Ersatzleistungen der Gemeinden nach ;

f) Beiträge der Empfänger wiederkehrender Geldleistungen nach in Verbindung mit des Landesbeamtengesetzes 1998;

g) sonstige Einnahmen;

h) Ausfallsleistungen der Gemeinden nach .