. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, der Gesellschaft für die im genannten Zwecke Zuschüsse zu gewähren. Die Höhe der entsprechenden Mittel wird durch Gesetz festgelegt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, der Gesellschaft für die im genannten Zwecke Zuschüsse zu gewähren. Die Höhe der entsprechenden Mittel wird durch Gesetz festgelegt.