. Das Entgelt für die Übernahme von Verpflichtungen des Bundes gemäß und 11 sowie der Haftung des Bundes gemäß ist unter Anwendung der EU-beihilfenrechtlichen Vorschriften zu bemessen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Entgelt für die Übernahme von Verpflichtungen des Bundes gemäß und 11 sowie der Haftung des Bundes gemäß ist unter Anwendung der EU-beihilfenrechtlichen Vorschriften zu bemessen.