Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aus- und Weiterbildung

(1) In die Weiterbildung von Führungskräften sind die Themen Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie Prävention und Verhinderung sexueller Belästigungen aufzunehmen. Die oder der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte ist in die Planung solcher Fortbildungsveranstaltungen einzubinden.

(2) Bei gegebener Nachfrage sollen Fortbildungsveranstaltungen vermehrt auch in den Bezirken angeboten werden.