Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Laufbahn- und Karriereplanung

(1) Laufbahn- und Karrieremöglichkeiten und die dafür notwendigen Fortbildungsmaßnahmen haben Teil des strukturierten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs zu sein. Darin sind auch Themen, die insbesondere Frauen betreffen (etwa flexible Arbeitszeitgestaltung), zu behandeln.

(2) Als Instrument der Laufbahn- und Karriereplanung und gezielten Personalentwicklung bietet die Salzburger Verwaltungsakademie gemeinsam mit dem Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit ein Mentoring-Programm zur Förderung für Frauen an. Durch dieses Programm sollen Frauen ermutigt werden, eine Laufbahn- und Karriereplanung vorzunehmen und auch Führungspositionen anzustreben. Vorgesetzte haben Mitarbeiterinnen zur Teilnahme daran zu ermutigen und die Teilnahme zu genehmigen.