Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück

Besonderer Teil

1. Abschnitt

Rechnungskreis 1

Subrechnungskreise

. Der Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht) besteht aus folgenden Kostenpflichtigen, die jeweils einen eigenen Subrechnungskreis bilden:

1. Subrechnungskreis 1, dem die Rechtsträger gemäß zugeordnet sind;

2. Subrechnungskreis 2, dem die Rechtsträger gemäß zugeordnet sind;

3. Subrechnungskreis 3, dem die Sicherungseinrichtungen gemäß zugeordnet sind.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.