Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Beirat

Beim Amt der Landesregierung ist ein Beirat einzurichten, der die Landesregierung in fleischuntersuchungsgebührenrechtlichen Angelegenheiten berät.

*) Fassung LGBl.Nr. 1/2013