*) Beirat
Beim Amt der Landesregierung ist ein Beirat einzurichten, der die Landesregierung in fleischuntersuchungsgebührenrechtlichen Angelegenheiten berät.
*) Fassung LGBl.Nr. 1/2013
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Beirat
Beim Amt der Landesregierung ist ein Beirat einzurichten, der die Landesregierung in fleischuntersuchungsgebührenrechtlichen Angelegenheiten berät.
*) Fassung LGBl.Nr. 1/2013