*) Abrechnung mit den Aufsichtsorganen
Die Landesregierung hat aufgrund der Meldungen gemäß die den Aufsichtsorganen zustehenden Entgelte zu berechnen und aus der Ausgleichskassa zu bezahlen.
*) Fassung LGBl.Nr. 2/2008, 1/2013
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Abrechnung mit den Aufsichtsorganen
Die Landesregierung hat aufgrund der Meldungen gemäß die den Aufsichtsorganen zustehenden Entgelte zu berechnen und aus der Ausgleichskassa zu bezahlen.
*) Fassung LGBl.Nr. 2/2008, 1/2013