Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Abrechnung mit den Aufsichtsorganen

Die Landesregierung hat aufgrund der Meldungen gemäß die den Aufsichtsorganen zustehenden Entgelte zu berechnen und aus der Ausgleichskassa zu bezahlen.

*) Fassung LGBl.Nr. 2/2008, 1/2013