Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Gruppeninterne Transaktionen

Meldung der Gruppeninternen Transaktionen

. Eine gruppeninterne Transaktion im Sinne des ist entsprechend Teil III der Anlage zu melden, sobald die für das Finanzkonglomerat mittels Bescheid der FMA gemäß festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vergleiche .