Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung der Abgabe ist der Fischereiberechtigte eines Fischereirevieres, im Falle seiner Verpachtung jedoch der Pächter verpflichtet.

(2) Sind mehrere Personen zur Entrichtung der Abgabe verpflichtet, so sind sie gemeinsam heranzuziehen.