Haftung
Der Verpächter eines Fischereireviers haftet für die Entrichtung der Abgabe. Mehrere Haftungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Haftung
Der Verpächter eines Fischereireviers haftet für die Entrichtung der Abgabe. Mehrere Haftungspflichtige haften als Gesamtschuldner.