Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebs- und Beförderungsordnung

Die Landesregierung kann durch Verordnung eine Betriebs- und Beförderungsordnung erlassen, in der Anordnungen getroffen werden können über

a) die auf Grund der Verwendung im Unternehmen erforderliche Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung der Fuhrwerke einschließlich der Zugtiere;

b) zusätzliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Schäden an den befahrenen Straßen und Wegen hintanzuhalten;

c) die Reinhaltung der Standplätze;

d) eine Versicherungspflicht einschließlich der Mindesthöhe der Versicherungssumme;

e) die erforderlichen Betriebs- und Beförderungsbedingungen;

f) Höchsttarife für die zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges der verschiedenen Leistungen, insbesondere der Fahrtdauer bzw -route.