Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung () bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen und bestehende dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegende Arbeitsstätten müssen den Bestimmungen dieser Verordnung bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung entsprechen.