8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.