Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Wien haben und für deren Anstaltspflege keine Pflegegebührenersätze von einem Sozialversicherungsträger an den Krankenanstaltenträger zu leisten sind (nicht sozialversicherte Patienten einschließlich der Sozialhilfefälle), wird der Behandlungsbeitrag pro Pflegetag nach Maßgabe des wie folgt festgesetzt:

1.

Krankenanstalten gemäß

16,71 Euro

2.

Krankenanstalten gemäß

43,60 Euro

3.

Krankenanstalten gemäß

49,42 Euro

4.

Krankenanstalt gemäß

53,05 Euro

5.

Krankenanstalt gemäß

16,71 Euro