Materialkostenersatz
. Als Ersatz für die Kosten der Beschaffung der zu den Reinigungsarbeiten im Sinne des bis d des Hausbesorgergesetzes erforderlichen Materialien wird eine Vergütung in Form eines Zuschlages zu dem Entgelt gemäß und 2 im Ausmaß von 15 vH festgesetzt. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Entgeltes.
