Inkrafttreten
Es treten in Kraft:
1. mit dem Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Juli 2026. Diese Bestimmung ist für alle Unterkunftnahmen ab 1. Dezember 2026 anzuwenden.
2. mit 1. Jänner 2027.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
Es treten in Kraft:
1. mit dem Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Juli 2026. Diese Bestimmung ist für alle Unterkunftnahmen ab 1. Dezember 2026 anzuwenden.
2. mit 1. Jänner 2027.