Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 35.067 m2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszenrums 1 festgelegt.