Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Für die im vorgesehene Erklärung ist ein Formular nach dem in der Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden.

(2) Für die im vorgesehene Erklärung ist ein Formular nach dem in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden.