Verhältnis zur ERV 2021
. Soweit Anträge nach dieser Verordnung mit E-Mail gestellt und Erledigungen nach dieser Verordnung mit E-Mail übermittelt werden, ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021), BGBl. II Nr. 481/2005, darauf nicht anzuwenden.
