Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang der Prüfung

Im Fachgebiet gemäß hat der Prüfungswerber die Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, die bei einer Berufsausbildung in dem betreffenden Lehrberuf zu erwerben sind.