Umfang der Prüfung
Im Fachgebiet gemäß hat der Prüfungswerber die Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, die bei einer Berufsausbildung in dem betreffenden Lehrberuf zu erwerben sind.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Umfang der Prüfung
Im Fachgebiet gemäß hat der Prüfungswerber die Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, die bei einer Berufsausbildung in dem betreffenden Lehrberuf zu erwerben sind.