Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung ist in einem von der Dienstbehörde zu bestimmenden Fachgebiet, für das die Verwendungsvoraussetzungen des erfüllt sein müssen oder das nach der Lehrberufsliste dieser Verwendung verwandt ist, abzulegen und hat mindestens zwei Stunden zu dauern.