Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuß erläßt seine Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der Ausschußmitglieder.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuß erläßt seine Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der Ausschußmitglieder.