Die Kosten der Beteiligung an dem Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuß werden von dem Parlament übernommen, das das betreffende Mitglied bestellt hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kosten der Beteiligung an dem Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuß werden von dem Parlament übernommen, das das betreffende Mitglied bestellt hat.