Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Im Lebensraum Wald sind solche Maßnahmen insbesondere:

a) die Erhaltung und Wiederherstellung von Buchenbeständen, Au-, Schlucht- und Hangmischwäldern,

b) die sukzessive Beseitigung von nicht standorttypischen Gehölzen,

c) die Verlängerung der Umtriebszeiten zur Erhöhung des Altholzanteiles und

d) die Erhaltung und Entwicklung von Alt- und Totholzanteilen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2012