Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für den Kleefarn (Marsilea quadrifolia) und die Krainer Sumpfbinse (Eleocharis carniolica):

1. die regelmäßige Entfernung von Röhrichtanteilen,

2. die Bereitstellung von Pionierstandorten durch teilweises Freibaggern von Uferbereichen,

3. das regelmäßige Ablassen der Teiche,

4. die regelmäßige Mahd der Wassernuss (Trapa natans) und

5. die Verminderung des Nährstoff- und Pestizideintrages.