Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verbote

Im Europaschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

1. im Großen und Kleinen Lachtal zum Schutz des Mornellregenpfeifers im unmittelbaren Brut- und Jungenaufzuchtsbereich im Zeitraum vom 10. Mai bis 10. September

a) jede ungebührliche Lärmentwicklung;

b) Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen zur Jagdausübung oder des Einsatzes von Diensthunden der Exekutive, des Militärs und von Rettungshunden;

2. im Bereich von verorteten Steinadlerhorsten

a) das Klettern im Umkreis von 300 m;

b) das Hängegleiten, Paragleiten und der Einsatz sonstiger Fluggeräte im Umkreis von 500 m.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2011