Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gegenstand

Im Lafnitztal werden in den Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Burgau, Fürstenfeld, Lafnitz, Neudau, Rohr bei Hartberg, Rohrbach an der Lafnitz, Sankt Johann in der Haide, Sankt Lorenzen am Wechsel, Vorau, Waldbach-Mönichwald und Wenigzell gelegene Gebiete sowie die Neudauer Teiche zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 27 „Lafnitztal – Neudauer Teiche“ bezeichnet.