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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A) und im Falle der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes auch der Wiederherstellung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2007