Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Vollstreckung findet nach dem Recht des ersuchten Staates statt, nachdem die Echtheit des Vollstreckungsersuchens und seine Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen festgestellt worden sind.