Die Vollstreckung findet nach dem Recht des ersuchten Staates statt, nachdem die Echtheit des Vollstreckungsersuchens und seine Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen festgestellt worden sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vollstreckung findet nach dem Recht des ersuchten Staates statt, nachdem die Echtheit des Vollstreckungsersuchens und seine Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen festgestellt worden sind.