Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen, damit unter Berücksichtigung der jeweiligen Tierart zu hohe oder zu niedrige Temperaturen an Bord vermieden werden. Darüber hinaus müssen starke Luftdruckschwankungen vermieden werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen, damit unter Berücksichtigung der jeweiligen Tierart zu hohe oder zu niedrige Temperaturen an Bord vermieden werden. Darüber hinaus müssen starke Luftdruckschwankungen vermieden werden.