Die Vertragsparteien dieses Protokolls wenden das Rahmenübereinkommen auf die interterritoriale Zusammenarbeit sinngemäß an.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien dieses Protokolls wenden das Rahmenübereinkommen auf die interterritoriale Zusammenarbeit sinngemäß an.