Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Um ein koordiniertes Vorgehen bei außerordentlichen gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Problemen zu gewährleisten, die möglicherweise infolge der Durchführung dieses Abkommens auftreten, verfolgen die Vertragsparteien im Rahmen des in Titel V vorgesehenen regelmäßigen wirtschaftlichen Dialogs die Tendenzen in den Handels- und Finanzbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Ägypten mit besonderer Aufmerksamkeit.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).