Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist – unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres nach dem Vereinsrecht – der Bundesminister für Justiz betraut, hinsichtlich der und 12 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.