Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personenbezogene Bezeichnungen

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 92/2006, zu den , 3, 4, 6 und 8, BGBl. Nr. 156/1990)

. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.