Tierarten
Das Feilbieten von und das Handeln mit freilebenden Weinbergschnecken (Helix pomatia) ist nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Tierarten
Das Feilbieten von und das Handeln mit freilebenden Weinbergschnecken (Helix pomatia) ist nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.