Pflanzenarten
Das Feilbieten von und das Handeln mit wildwachsendem Flachen Bärlapp (Diphasium complanatum) ist nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflanzenarten
Das Feilbieten von und das Handeln mit wildwachsendem Flachen Bärlapp (Diphasium complanatum) ist nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.