Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigenmitteleinsatz

. Setzt die Bauvereinigung gemäß Eigenmittel befristet ein, so dürfen diese höchstens im Ausmaß gemäß verzinst werden. Im Falle der Rückzahlbarkeit sind die Zinsen vom jeweils noch nicht getilgten Betrag zu berechnen. Der Beginn des Zeitraumes für einen befristeten Eigenmitteleinsatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Überlassung des Gebrauchs.