Die Durchführung der nach des Gesetzes den Gesundheitsämtern obliegenden Aufgaben wird in der Dienstordnung ( des Gesetzes) näher geregelt.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Durchführung der nach des Gesetzes den Gesundheitsämtern obliegenden Aufgaben wird in der Dienstordnung ( des Gesetzes) näher geregelt.