Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung

Der frühestmögliche Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung wird wie folgt festgelegt:

1. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft

Jennersdorf: mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung;

2. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften

Oberpullendorf, Oberwart und Güssing: 18. Oktober 1999;

3. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg: 15. November 1999;

4. im örtlichen Bereich der Landespolizeidirektion Burgenland: 1. September 2012.