Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffnungszeiten

Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr