Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behörden

Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung () anbieten, können im örtlichen Wirkungsbereich sämtlicher burgenländischer Bezirkshauptmannschaften sowie der Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde erster Instanz für die Gebiete der Gemeinden Eisenstadt und Rust ermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.