Erhöhung der Monatsgehälter der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte
Das Gehalt der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß des Gesetzes über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen beträgt 1.032,5 Euro.
