Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhöhung der Monatsgehälter und Zulagen des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes

(1) Das Gehalt des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes in der Gehaltsklasse 21 Gehaltsstufe 14 gemäß beträgt 14.333,2 Euro.

(2) Die Dienstzulage des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes gemäß beträgt 1.373,4 Euro.