Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gehalt der Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes, die nicht unter fallen

(1) Das Gehalt der vollbeschäftigten Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes, die nicht unter fallen, beträgt ab dem 1. Juli 2026 in Euro:

Gehaltsstufe

Euro

1

5.194,60

2

5.667,90

3

6.380,10

4

7.068,40

5

7.883,80

6

8.606,30

7

9.138,30

8

9.576,90

9

9.731,70

(2) Das Gehalt der vollbeschäftigten Präsidentin oder des vollbeschäftigten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts und der vollbeschäftigten Vizepräsidentin oder des vollbeschäftigten Vizepräsidenten beträgt ab dem 1. Juli 2026 in Euro:

  1. 1.

    Präsidentin oder Präsident

13.712,40

  1. 2.

    Vizepräsidentin oder Vizepräsident

12.629,40