. Der ... (Anm.: gegenstandslos) kann die ihm nach und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der ... (Anm.: gegenstandslos) kann die ihm nach und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.