Durchführung anderer Vertragsbestimmungen
. Im übrigen sind die Bestimmungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffsverkehr, BGBl. Nr. 714/1992, anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Durchführung anderer Vertragsbestimmungen
. Im übrigen sind die Bestimmungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffsverkehr, BGBl. Nr. 714/1992, anzuwenden.